Die Stadt Warendorf plant eine bedeutende städtebauliche Entwicklung auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche westlich der Kernstadt. Diese Fläche liegt zwischen der B 64 und dem Münsterweg und grenzt westlich an das Gewerbegebiet „Am Hellegraben“ an. Die geplante Entwicklung umfasst die Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und einer Tiny-House-Siedlung. Darüber hinaus soll die bestehende Wohnbebauung gesichert und Nachverdichtungspotenziale genutzt werden. Um diese Planung zu realisieren, sind Änderungen des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Dieser Artikel beleuchtet die geplante Entwicklung, die Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung und die Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Prozess.
Hellegraben: Hintergrund der Planung
Ziele und Visionen
Die Stadt Warendorf verfolgt mit der geplanten Entwicklung mehrere Ziele. Zum einen soll durch die Schaffung von Dauerkleingärten und einer Tiny-House-Siedlung neuer Wohnraum und Freizeitflächen geschaffen werden. Diese sollen eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung des Gebietes fördern. Zum anderen wird angestrebt, die bestehende Wohnbebauung zu sichern und verträgliche Nachverdichtungspotenziale zu nutzen. Dies trägt zur Stärkung der städtischen Struktur und zur Schaffung attraktiver Wohn- und Freizeitmöglichkeiten bei.
Flächenentwicklung
Die zu entwickelnde Fläche ist derzeit landwirtschaftlich genutzt und bietet somit eine hervorragende Möglichkeit, das Stadtbild durch gezielte Maßnahmen zu erweitern. Die Nähe zum Gewerbegebiet „Am Hellegraben“ und die gute Verkehrsanbindung durch die B 64 und den Münsterweg machen das Gebiet besonders attraktiv für die geplanten Nutzungen.
Der Bebauungsplan Nr. 2.52 „Westlich des Gewerbegebietes Am Hellegraben
Planungsziele
Am Hellegraben Der Bebauungsplan Nr. 2.52 verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und einer Tiny-House-Siedlung zu schaffen. Zusätzlich soll die bestehende Wohnbebauung an der Tillmannstraße sowie nördlich und südlich des Münsterweges planungsrechtlich abgesichert werden.
Planungsschritte
Um den Bebauungsplan umsetzen zu können, sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst muss der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf geändert werden. Dies erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durch die 32. Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Warum Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Planungsverfahrens. Sie stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungen informiert werden und ihre Meinungen und Anregungen in den Planungsprozess einbringen können. Dies trägt zur Transparenz und Akzeptanz der Planungen bei und ermöglicht es, etwaige Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Beteiligungsmöglichkeiten
Die Stadt Warendorf wird die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die geplanten Maßnahmen informieren. Hierzu werden unter anderem Informationsveranstaltungen, öffentliche Auslegungen der Planunterlagen und die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme angeboten. Die genauen Termine und Modalitäten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Auswirkungen der Planung
Vorteile für die Stadt Warendorf
Die geplante Entwicklung bietet zahlreiche Vorteile für die Stadt Warendorf. Durch die Schaffung neuer Wohn- und Freizeitflächen wird das städtische Angebot erweitert und die Attraktivität der Stadt gesteigert. Zudem wird durch die Nachverdichtung eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung des städtischen Raumes gefördert.
Mögliche Herausforderungen
Trotz der zahlreichen Vorteile können auch Herausforderungen auftreten. Hierzu zählen unter anderem die Integration der neuen Nutzungen in das bestehende Stadtbild und die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten. Diese Herausforderungen sollen im Rahmen des Planungsverfahrens sorgfältig geprüft und gelöst werden.
FAQs Hellegraben
- Was ist der Zweck der geplanten Flächennutzungsplanänderung?
Die Flächennutzungsplanänderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und einer Tiny-House-Siedlung zu schaffen. Sie ermöglicht zudem die Sicherung der bestehenden Wohnbebauung und die Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen.
- Wie kann ich mich an der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligen?
Die Stadt Warendorf wird verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten anbieten, darunter Informationsveranstaltungen, öffentliche Auslegungen und die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Die genauen Termine und Modalitäten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Welche Vorteile bietet die geplante Entwicklung für die Stadt Warendorf?
Die geplante Entwicklung erweitert das Wohn- und Freizeitangebot der Stadt, steigert deren Attraktivität und fördert eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung des städtischen Raumes.
- Welche Herausforderungen können bei der Planung auftreten?
Mögliche Herausforderungen umfassen die Integration der neuen Nutzungen in das bestehende Stadtbild und die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten.
- Wann ist mit der Umsetzung der Planungen zu rechnen?
Der genaue Zeitplan für die Umsetzung der Planungen wird im Rahmen des Planungsverfahrens festgelegt. Die Stadt Warendorf wird die Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt der Planungen informieren.
- Welche Maßnahmen sind zur Sicherung der bestehenden Wohnbebauung geplant?
Die bestehende Wohnbebauung an der Tillmannstraße sowie nördlich und südlich des Münsterweges soll planungsrechtlich abgesichert werden, um deren langfristige Nutzung zu gewährleisten.
Fazit Hellegraben
Die geplante Entwicklung der Fläche westlich des Gewerbegebietes „Am Hellegraben“ bietet für die Stadt Warendorf zahlreiche Chancen. Durch die Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und einer Tiny-House-Siedlung sowie die Sicherung der bestehenden Wohnbebauung wird das städtische Angebot erweitert und die Attraktivität der Stadt gesteigert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle und ermöglicht es, die Planungen transparent und unter Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen.